Eine evidenzbasierte Medizin ist eine jüngere Entwicklungsrichtung in der Medizin. Sie erhebt ausdrücklich die Forderung, dass bei einer medizinischen Behandlung patientenorientierte Entscheidungen nach Möglichkeit auf der Grundlage von empirisch nachgewiesener Wirksamkeit getroffen werden sollen. Der Begriff ist eine etwas unscharfe Eindeutschung des englischen „evidence-based medicine“, also eigentlich

„beweisgestützte Medizin“.

Gemeint ist damit eine medizinische Versorgung, die sich nicht allein auf Meinungen und Übereinkünfte stützt, sondern auf Belege („Evidenz“).

Ein Segen für die Notfallversorgung, diese kann als unverzügliche medizinische und pflegerische Versorgung von Menschen in lebensbedrohlichen Notsituationen sowie von Patienten mit einem Behandlungsbedarf, der subjektiv als dringlich notwendig erachtet wird, beschrieben werden.

Dieses Paradigma gilt vor allem für die konsequente homöopathische und naturheilkundliche Versorgung für Menschen, Tiere, letztlich allen Lebewesen auf unserem Planeten.

Medizin kann ohne Naturheilkunde und Homöopathie, aber es macht keinen Sinn. Der Mensch braucht die Natur, aber die Natur braucht den Menschen nicht!

Das Bundesgesundheitsamt wurde 1952 als Nachfolgeorganisation des Reichsgesundheits-amts gegründet und war als Bundesoberbehörde die zentrale staatliche Forschungseinrichtung der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheit mit Sitz in Berlin. 

Die Deutsche Heilpraktikerschaft e.V. hat über Jahrzehnte die Berufspolitik allein bestimmt. Als größter und ältester Verband (diese verbandliche Tätigkeit reicht bis in das Jahr 1888 zurück) trugen sie zunächst allein die Verantwortung für den Berufsstand. 

Es war seit dem Bestehen der Bundesrepublik Deutschland erforderlich, sich für die Erhaltung des Berufsstandes und seiner umfangreichen Diagnose- und Therapiemöglichkeiten einzu-setzen. Die wiederholten Bestrebungen die Heilpraktiker abzuschaffen, konnten z. T. nur mit erheblichem Einsatz abgewehrt werden. Immer wieder wurde auch der Versuch unternommen das Tätigkeitsgebiet der Heilpraktiker einzuschränken.

So wundert es nicht, dass der Adressat dieses Schreibens auf eine über 75-jährige Praxis-tradition zurückschauen kann und sich dieses patientenorientierte Arbeiten mittlerweile in 3. Generation erfolgreich befindet.

In unserem Landesverband, Heilpraktiker Fachverband Rheinland/Pfalz, haben wir sogar eine über 100-jährig-bestehende Praxis, die sich in der 4.Generation erfolgreich für die Belange der Menschen einsetzt.

Werfen wir einen Blick auf das Heilpraktikergesetz, hier können Lesende unschwer erkennen, dass es sich um ein uneingeschränktes Patientenschutzgesetz handelt.

Beispiel“( Die Erlaubnis wird nicht erteilt, wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.)

Für die Vorsorge und Patientenrechte, informiert das Bundesgesundheitsministerium, einen Ratgeber für Patientenrechte über:

  1. Rechte und Pflichten im Behandlungsvertrag
  2. Private und gesetzlich Versicherte
  3. Wie verläuft ein Aufklärungsgespräch?
  4. Leitfaden für das Information -und Aufklärungsgespräch

…und Vieles weitere mehr.

Sehr geehrte Damen und Herren des Bundesgesundheitsministerium,

wie sollen Mediziner – Arzt oder Ärztin – dies in einem 5 Minutentakt – Behandlungs-marathon durchführen?

Hingegen nehmen sich Heilpraktiker die notwendige Zeit, weil sie gelernt haben, die Anamnese gehört mit zu den elementaren Bestandteilen einer jeden Behandlung. Und hierbei sind Aktion und Reaktion, besser Kausa (=Ursache) und Auswirkung ein Naturgesetz, diesem Prinzip unterliegt alles in unserer Welt. Die Beziehung zwischen Ursache und Wirkung oder

Aktion und Reaktion, betrifft also die Abfolge aufeinander bezogener Ereignisse und Zustände.

Dieser Vorsorge für Patientenrechte wird das Bundesgesundheitsministerium in dem Ratgeber für Patientenrechte nicht gerecht!

Die Heilpraktiker erleben dies Tag für Tag in ihren Praxen.

Es bleibt für die Zukunft nicht hinnehmbar, dass Patientenklientel an der freien Behandlungs-wahl und damit verbundenen konsequenten Ausführungen behindert werden und Heilpraktiker in Ihrer Berufsausübung weiterhin beschnitten werden.

Die politische Leitung der Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie, d. h. in der Demokratie ist das Volk der staatliche Souverän (die oberste Staatsgewalt) und die politischen Entscheidungen werden durch den Mehrheitswillen der Bevölkerung gefällt. Von den politischen Vertretern hören wir tagtäglich: „Wir befinden uns in einem Rechtsstaat“. In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden.

Berlin  – Nach den drei Todesfällen unter Patienten des alternativen Krebszentrums Brüggen (Niederrhein) fordert der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach einen besseren Schutz vor Heilpraktikern.

Ein sehr trauriger Vorfall!

Kann es sein, dass dem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, wegen der Täter – Opfer Darstellung, die Behandlungsfehler-Statistik des Bundesverbandes der AOK – Deutschland nicht mehr präsent ist!

Eine Pressemitteilung lässt folgendes verlauten:

(„Minister Lauterbach führt seit Jahren einen persönlichen Kampf gegen die Naturheilkunde. Bereits 2019 setzte er sich dafür ein, den Krankenkassen die Mitfinanzierung ärztlicher Weiterbildung im Bereich der Homöopathie zu verbieten. Zum Glück konnte er sich damals als einzelner Abgeordneter nicht durchsetzen.

Seine Beweggründe für den aktuellen Vorstoß liegen auf der Hand: Karl Lauterbach ist seit Jahren als Lobbyist der Pharmaindustrie bekannt und verfolgt augenscheinlich deren Geschäftsinteressen, alternative Heilmethoden zu diffamieren und vom Markt zu verdrängen.)

In einer ARD – Talkshow Maischberger Misstrauen gegen Schulmedizin: Weiße Kittel, nein danke?

Herrn Prof. Karl Lauterbach äusserte im Verlauf dieser Talkshow „unzensiert“ seine Meinung via Fernseh-Publikum und unterstrich seine berufliche Stellung – Bundestagsabgeordneter des Deutschen Bundestages – Homöopathie ist reine Placebo-Medizin.

Die Präsidentin des Fachverbandes Deutscher Heilpraktiker Ursula Hilpert – Mühlig wurde von Herrn Karl Lauterbach auch persönlich attackiert: Zitat“(So etwas wie Sie sind mit einem Chirurgen verheiratet)“

Wie lautet § (1)  im Grundgesetz der Gründungsväter unserer Bundesrepublik:

Die Würde eines jeden Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Wie lange dauert es, bis in den Köpfen, auch und vor allem der „Gesetzesgeber“ die Erkenntnis reift: Negierung gegenüber der Natur – Heilkunde verschafft Lobbyismus kurzzeitlichen Gewinn, Patienten, Gesellschaft, letztlich die Volksgesundheit bleiben auf der Strecke und zahlen diese Zeche, vielleicht auch mit dem eigenen Leben.

Kontroversen verunsichern, und übermitteln keine Klarheit.

Medizin & Naturheilkunde zusammen geben den Menschen Lebensqualität und manchmal sogar ein Stück Heilung zurück.

Heinrich Kaiser
 Heilpraktiker

stellvertretend für den Heilpraktiker Fachverband Rheinland-Pfalz

 

Meinung des NEM-Verband:

Unserer Meinung nach wäre es toll, wenn Ärzte mit Heilprakikern zusammenarbeiten würden im Sinne einer gesunden Bevölkerung, was bedauerlicherweise gesetzlich nicht gewünscht ist.