Zur Zeit werden Maßnahmen ergriffen gegen Patente auf Lebensmittel und gegen die Novel Food Verordnung, die es uns verbietet, bestimmte Lebensmittel zu uns zu nehmen.

Die EU-Gesetzgebung hat den Anspruch, den Verbraucher vor Lebens- und Nahrungsmitteln zu  schützen, die Gefahrpotential in sich bergen. Bei der „Novel Food Verordnung“ schießt diese Absicht jedoch über das Ziel hinaus. Ursprünglich diente sie der Prüfung neuartiger Nahrungsmittel, wie z.B. Früchten aus genmanipuliertem Saatgut, technisch veränderten Lebensmitteln sowie neuartigen Lebensmittelzusätzen. In der Umsetzung wurden jedoch auch so wertvolle Naturprodukte wie Algen, Gemüse und exotische Früchte miteinbezogen, wie z. B. die Noni-Frucht. Selbst traditionell seit Jahrhunderten verzehrte und geschätzte Früchte, Gemüse, Getreide und Meeresfrüchte werden plötzlich pauschal zur potentiellen „Gefahr“ erklärt. Viele natürliche hochwertige Lebensmittel, die außerhalb der EU wachsen bzw. angebaut werden, dürfen seitdem nicht mehr gehandelt werden oder nur noch nach extrem aufwändigen Prüfverfahren. Da diese entsprechend teuer sind, laufen wir in Deutschland und Europa Gefahr, viele gute Lebensmittel zu verlieren oder gar nicht erst kennen zu lernen. Als Hauptkriterium gilt, welche dieser für unseren Kulturkreis „neuartigen“ Lebensmittel zum Herbst 1997 in einem maßgeblichen Umfang bereits im Handel waren. Alle anderen sind nicht mehr zulässig. Diese Verordnung gilt unabhängig davon, ob diese Lebensmittel in außereuropäischen Ländern schon seit Jahrhunderten verzehrt und geschätzt werden. Der NEM e.V. setzt sich dafür ein, dass hochwertige Lebensmittel und Nahrungsergänzungen weiterhin oder zukünftig wieder frei gehandelt werden dürfen.

Der Präsident des Verbandes, Manfred Scheffler, sagt dazu: „Ich will mir nicht verbieten lassen, zu essen, was ich möchte.