Fragen und Antworten zum NEM Verband und zur Mitgliedschaft

FAQ / Häufig gestellte Fragen

1. Was heißt eigentlich "NEM"?

Die Abkürzung „NEM“ steht für Nahrungsergänzungsmittel.

2. Was ist Zweck und Ziel des NEM Verbands?

Zweck des Verbands ist die Übernahme der Vertretung der Interessen der mittelständischen Industrie- und des mittelständischen Handels sowie kleiner und Kleinstunternehmen bezüglich diätetischer Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, ergänzend- bilanzierte Diäten, Medizinprodukte, funktionaler Lebensmittel.

Insbesondere wird der Verband Rechtssicherheit für Bundesdeutsche Unternehmen innerhalb der Europäischen Union hinsichtlich der Nahrungsmittelergänzungsverordnung und entsprechender EU Richtlinien schaffen und wahren. Ziel ist, klare, gleichberechtigte, sichere rechtliche Regelungen und Rahmenbedingungen für Industrie und Handel im Bereich der europäischen Union zu schaffen.

Ferner sollen Politik, Rechtsprechung, sowie sonstige staatliche und nicht staatliche öffentliche und private Stellen über Ansprüche und Bedürfnisse der Produktion und Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln, Medizinprodukten sowie funktionalen Lebensmitteln und diätetischen Lebensmitteln informiert und aufgeklärt werden. Die Interessen sollen an sämtlichen zuständigen Stellen möglichst optimal durchgesetzt werden.

Der Schutz des Mittelstandes sowie kleinerer Unternehmen aber auch der Schutz der Kunden und Verbraucher sowie Aufklärung und Beratung der Verbraucher sind Hauptaufgabengebiete des Verbands.

Weitere Ziele finden Sie hier.

3. Was macht der NEM Verband?

Der NEM Verband vertritt die rechtlichen Interessen der mittelständischen Unternehmen gegenüber Behörden und in allen politischen bzw. wirtschaftlichen Bereichen. Des Weiteren bietet der NEM Verband seinen Mitgliedern Unterstützung durch fachliche und juristische Beratung, indem er seinen Mitgliedern bei der Durchsetzung entsprechender Interessen, jedoch auch in Einzelfällen gegenüber Dritten, auch gegenüber wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen oder sonstigen Inanspruchnahmen, etc. nach seinen Möglichkeiten Hilfe leistet. Den Mitgliedern wird auch mit gutachterlichen Stellungnahmen, Fachgutachten und ähnlichen Angeboten zu günstigen Konditionen beigestanden.

Weitere detailliertere Infos zu unseren Leistungen finden Sie hier.

4. Wie stärkt meine Mitgliedschaft den NEM Verband?
  • Als Mitglied tragen Sie dazu bei, dass sich der NEM Verband erfolgreicher für die Volksgesundheit und das Recht auf gesunde Nahrung einsetzen kann.
  • Durch eine Mitgliedschaft beim NEM Verband stärken und unterstützen Sie die Arbeit des NEM Verband … bringen Sie Ihre Ideen mit ein!
  • Sie unterstützen uns, indem Sie unsere Seminare besuchen, uns weiterempfehlen und durch ein aktives Engagement die Verbandsziele mitgestalten.
  • Jedes Mitglied hilft unser vielseitiges Informationsangebot für junge Unternehmer weiter auszubauen.
  • Als Mitglied geben Sie dem Recht auf Gesunde Ernährung Ihre Stimme und beeinflussen die Politik.
  • Sie verleihen der Stimme des NEM Verbands mehr Gewicht. Denn je mehr Menschen mit einer Stimme sprechen, desto aufmerksamer reagiert die Politik.
  • Mit Ihrem Beitrag steht dem NEM Verband mehr Geld zur Verfügung, um wissenschaftliche Forschung, politisches Engagement sowie Öffentlichkeitsarbeit betreiben zu können.
  • Sie gehören einem der größten sozialen Netzwerke an, das sich stark macht für die Volksgesundheit. Sie sind also nicht nur stiller Förderer, Sie können auch mitbestimmen, wohin sich der Verband entwickelt. Weitere Informationen wie zum Beispiel die aktuelle Satzung des NEM Verbands finden Sie hier.
5. Was bringt mir eine Mitgliedschaft im NEM Verband?

Mitglieder des NEM Verband profitieren von der Mitgliedschaft in vielerlei Hinsicht, denn der Verband:

  • informiert sachkundig und schnell rund um das Thema Lebensmittelrecht, Cosmetikrecht und aktuelle ernährungswissenschaftliche Themen.
  • bezieht seine Mitglieder aktiv in die Arbeit seiner Fachausschüsse und damit in die Meinungsbildung ein,
  • gibt Unterstützung und konkrete Hilfestellung bei der Lösung lebensmittelrechtlicher, ernährungswissenschaftlicher und cosmeticrechtlicher Fragestellungen und Probleme,
  • vertritt die Interessen seiner Mitglieder als anerkannter Gesprächspartner bei Regierungen und Gesetzgebern auf nationaler und europäischer Ebene,
  • bietet Unterstützung bei der Vertretung ihrer Belange gegenüber Behörden.
  • unterstützt im Krisenfall als zuverlässiger Partner,
  • bietet Veranstaltungen, Informationen und Publikationen zu aktuellen Themen.
    Weitere detaillierte Informationen finden Sie hier
6. Welche Vorteile bietet die Mitgliedschaft?

Netzwerkbildung, breiteres politisches Auftreten, Bildung einer größeren Lobby, Erfahrungsaustausch, gemeinsames Vorgehen bei politisch relevanten Fragestellungen und vieles mehr. weitere detailliertere Infos erhalten Sie hier. 

7. Wer kann Mitglied werden?

Mitglied des Verbands kann eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes, kleine und mittelständische Unternehmen werden, vorausgesetzt Sie befassen sich mit dem Fachbereich, z. B. Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln, usw. Detaillierte Infos erhalten Sie hier.

8. Muss ich eine Firma haben um Mitglied beim NEM Verband zu werden?

Jede natürliche Person (auch Privatpersonen) sowie juristische Personen sind fähig bei uns Mitglied zu werden, wenn sie im Fachbereich tätig sind. 

9. Wie ist die Dauer der Mitgliedschaft?

Die Dauer der Mitgliedschaft ist nicht begrenzt. Wenn nicht mindestens 3 Monate bis Jahresende gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch jedes Mal um ein weiteres Jahr.

10. Wie finde ich heraus, was in der Satzung des Verbands steht?

Unsere Verbandssatzung finden Sie hier.

11. Wie werden die Mitgliedsbeiträge vom NEM Verband verwendet?

Mit Ihrer finanziellen Hilfe sorgen Sie dafür, dass wir wissenschaftliche Forschung, politisches Engagement sowie Öffentlichkeitsarbeit betreiben können. Als Mitglied geben Sie dem NEM Verband den nötigen finanziellen Rückhalt, um die Umsetzung von langfristig angesetzten Projekten zum Erhalt der Volksgesundheit sicher zu stellen. Die Mittel des Verbands dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

12. Muss ich eine bestimmte Zeit Mitglied sein, um die Leistungen des NEM Verband in Anspruch zu nehmen?

Unsere Leistungen können Sie ab den ersten Tag Ihrer Mitgliedschaft in Anspruch nehmen.

13. Wenn ich Mitglied bin, wer ist mein Ansprechpartner ... bei Umzug, Änderung der Bankverbindung, usw.?

Änderungen senden Sie direkt an die Geschäftsstelle des Verbandes, entweder postalisch an nachstehende Post-Anschrift

NEM Verband 
Horst-Uhlig-Str. 3
D – 56291 Laudert

oder per mail auf info@nem-ev.de

14. Wie stelle ich einen Antrag? Wie kann ich Mitglied beim NEM Verband werden?

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Mitglied werden Sie in dem Sie den Mitgliedsantrag downloaden, ausfüllen und an uns übermitteln, entweder postalisch, als Fax oder per Email an info@nem-ev.de.  Danach melden wir uns unverzüglich bei Ihnen mit einer Willkommensmail. Zudem erhalten Sie einen Zugang zum Mitgliederbereich und eine eigene Mitgliedsnummer.

Den Mitgliedsantrag finden Sie hier.

15. Wie komme ich an das Beitrittsformular heran?

Sie haben sich bereits für den NEM Verband entschieden? Dann können Sie den Antrag direkt online hier ausfüllen, an uns übermitteln, entweder postalisch, als Fax oder per Email an info@nem-ev.de.  

16. Wie hoch ist der monatliche Mitgliedsbeitrag?
  • Die Jahresmitgliedsbeiträge für ordentliche Mitglieder:
    Jahresbeitrag für Mitgliedschaft: 700,00 €
  • Jahresbeitrag für Mitgliedschaft als Existenzgründer: 350,00 € für die ersten beiden Jahre
    der Nachweis in Form einer Kopie der Gewerbeanmeldung ist vom Mitglied zu erbringen.

  • Jahresbeitrag für Mitgliedschaft als Kleinunternehmer: 120,00 €
    der entsprechende Nachweis laut Umsatzsteuergesetz ist vom Mitglied zu erbringen.
17. Wie bekomme ich Hilfe vom NEM Verband? Wie nehme ich Kontakt zum NEM Verband auf?

Grundsätzlich nehmen Sie immer schriftlich Kontakt mit uns auf, entweder per Mail auf info@nem-ev.de oder Sie verwenden unser Online-Kontaktformular. Beschreiben Sie uns Ihr Thema und beschreiben Sie ganz genau was Sie von uns benötigen.

18. Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Ihre Mitgliedsnummer erhalten Sie unmittelbar gleich nach Ihrem Eintritt in der Willkommensmail. In diesem Emailanschreiben wird Ihnen die Mitgliedsnummer mitgeteilt. Anhängend erhalten Sie zusätzlich ein kostenfreies Mitgliedslogo in dieses Ihre Mitgliedsnummer eingetragen ist. Dieses Logo können Sie auf Ihre Hompage einbauen und in Ihrem Schriftverkehr zum Beispiel in Ihrer Email-Signatur oder als Briefpapier verwenden.  

19. Wo kann ich sehen, was ihr gerade macht und wie es voran geht?

Alle NEM Verbandsneuigkeiten stellen wir auf unserer Hompage ein unter NEM/Aktuelles und Mitteilungen. EIL-Meldungen setzen wir direkt auf unsere Startseite. Des weiteren informieren wir über regelmäßige Newsletter und Mitgliedsrundschreiben zum Beispiel über aktuelle  Gerichtsurteile zum Thema Novel food. Zusätzlich findet jährlich eine Mitgliederversammlung statt wo über unsere Verbandstätigkeiten berichtet wird. Den Bericht über das Ergebnis der Versammlung finden Sie im Internen Mitgliederbereich unter „Beschlüsse und Protokolle“.

20. Was ist eine Mitgliederversammlung?

Die Mitglieder haben durch den Beitritt Rechte erworben. Diese üben Sie in der sogenannten Mitgliederversammlung aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme.  Die Mitgliederversammlung beschließt über die Aufgaben und Ziele des NEM Verbands. sowie in der Verbandssatzung bezeichneten Angelegenheiten, insbesondere über:

  • Änderung der Satzung
  • Feststellung des Jahresabschlusses
  • Entlastung des Vorstandes
  • Wahl der Vorstandsmitglieder

Detaillierte Informationen über die Mitgliederversammlung finden Sie in unserer Satzung.

21. Wie häufig findet eine Mitgliederversammlung statt?

Unsere Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im 1. Quartal des Jahres statt. Detaillierte Informationen über die Mitgliederversammlung finden Sie in unserer Satzung.

22. Welche Entscheidungen haben die Mitglieder getroffen?

Die Mitglieder gestalten die Ziele und Aufgaben des NEM Verbands mit. Erfahren Sie mehr über die Entscheidungen der Mitglieder durch den letzten Mitgliederversammlungsbericht im Internen Mitgliederbereich unter „Beschlüsse und Protokolle“.

23. Was bringt mir mein Stimmrecht?

Als Mitglied des NEM Verband können  Sie mehr bewegen. Setzen Sie sich gemeinsam für unsere Ziele ein  und gestalten Sie die Aufgaben und Ziele des NEM Verband mit.

24. Ich habe eine lebensmittelrechtliche Frage, an wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie eine lebensmittelrechtliche Frage haben und bereits NEM-Mitglied sind, dann können Sie sich an den NEM Verband wenden. Der NEM Verband berät seine Mitglieder bundesweit, über die Kanzlei Forstmann und Büttner. Sie sind noch kein Mitglied im NEM Verband? Lesen Sie gern weiter und erfahren Sie mehr über die Vorteile einer Mitgliedschaft im NEM Verband hier.

25. Wie lange dauert die Bearbeitungszeit beim NEM Verband?

Wir bearbeiten alle Mails nach Eingangsdatum und bemühen uns, dass Sie so schnell wie möglich von uns eine Antwort erhalten werden. In der Regel gehen wir von einer Bearbeitungszeit von 1 bis 3 Tagen aus. Sollte eine bestimmte Ausarbeitung länger dauern, werden wir Sie informieren.

26. Warum muss ich explizit unterschreiben, dass der NEM Verband meine Daten verwenden darf?

Es ist vorgeschrieben, dass jedes Verbandssmitglied und jeder der Verbandsmitglied werden möchte, gesondert unterschreiben muss, dass seine persönlichen Daten verarbeitet und oder ausgewertet werden dürfen. Für den NEM Verband ist dies sehr wichtig, da es die Verbandsarbeit erheblich erleichtert, wenn eine Mitgliederdatenbank gepflegt wird, in der die Daten aller Mitglieder in gleicher Art und Weise hinterlegt werden. Angefangen bei Serienbriefen für beispielsweise. Einladungen zu Verbandsveranstaltungen bis hin zu Auswertungen für die Mitglieder- oder Vorstandssitzung, in denen es um den aktuellen Stand oder die Zukunft des NEM Verbands geht, erleichtert eine solche Erlaubnis die Arbeit enorm. Aber keine Sorge, durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung können Sie selbst bestimmen, was mit Ihren Daten passiert und in wie weit diese von uns verwendet werden dürfen. Mehr Infos dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

27. Warum benötige ich eine Verkehrsfähigkeitsprüfung für mein Produkt?

Ziel der Verkehrsfähigkeitsprüfung ist es die Produktqualität anhand unabhängiger Überprüfungen belegbar zu machen, um dadurch die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten und folglich Handelsbeteiligte und Endverbraucher vor Täuschung und schlechter Qualität zu schützen.

Jedes in der EU in den Handel kommende Nahrungsergänzungsmittel muss je nach Klassifizierung auf die lebensmittelrechtliche Verkehrsfähigkeit geprüft sein. Der Verband kümmert sich darum, dass die Mitgliedsfirmen für ihre Produkte in jedem Fall über die vorgeschriebenen Verkehrsfähigkeiten und wenn erforderlich, über lebensmittelrechtliche Fachgutachten verfügen. Diese können beim NEM Verband, übrigens auch von international ausgerichteten Unternehmen, ebenso wie Qualitätsgutachten und Zertifizierungen in Auftrag gegeben werden.

28. Wenn ich mitten im Jahr Mitglied werde, bezahle ich dann weniger Mitgliedsgebühr?

Erfolgt der Beitritt im Laufe des Jahres beginnt die Mitgliedschaft mit Beginn des Folgemonats. Der NEM Verband berechnet die Mitgliedsgebühr anteilig.

29. Wie kann ich den Mitgliedsbeitrag zahlen?

Sie können entscheiden, ob Sie den Mitgliedbeitrag vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen, entweder per Lastschrifteinzug oder manueller Überweisung.

30. Warum möchten die meisten Verbände eine Einwilligung zum Lastschriftverfahren von mir?

Mit der Einwilligung erteilen Sie dem NEM Verband die Genehmigung, die Mitgliederbeiträge von der von Ihnen genannten Bankverbindung einzuziehen. Diese Einwilligung muss gesondert und explizit erfolgen. Eine solche Einwilligung vereinfacht der Buchhaltung des Verbands die Arbeit erheblich, da die Mitgliedsbeiträge bequem, sicher und automatisiert über die Software der Bank eingezogen werden können.

Dies hat folgende Vorteile:

  • Der Zahlungspflichtige muss keine Termine mehr überwachen und spart sich Zeit, da das Ausfüllen von Zahlungsbelegen entfällt.
  • Pünktlicher Zahlungseingang – Zahlungsfristen können nicht versäumt werden.

Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist beim NEM Verband freiwillig. 

31. Wie kann ich die Mitgliedschaft beenden?

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Löschung, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Austritt eines Mitgliedes erfolgt schriftlich an die Verbandsgeschäftsstelle.

32. Welche Kündigungsfrist ist zu beachten?

Die Kündigungsfrist ist in unserer Satzung in § 3 Mitgliedschaft (bitte hier lesen) geregelt und beträgt 3 Monate vor Jahresende.