Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

die neue Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 regelt die Angabe des Ursprungslandes oder Herkunftsortes gemäß Artikel 26 Verordnung (EU) 1169/2011 (LMIV). Sie gilt für alle Lebensmittel und damit auch für Nahrungsergänzungsmittel.  

Gemäß dieser Verordnung ist das Ursprungsland/der Herkunftsort der primären Zutat anzugeben, wenn es/er nicht mit dem angegebenen Ursprungsland/Herkunftsort des Lebensmittels identisch ist. Die Verordnung (EU)

2018/775 gilt ab dem 1. April 2020.