Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

Herr Dr. Greulach ist im Rahmen seiner Tätigkeit auf nachstehendes Urteil des BGH gestossen, dass die Namensgebung DETOX für NEM als gesundheitsbezogene Angabe nach der VO 1924/2006 beurteilt.

Diese Produkte werden wohl nun bald vom VSW aufs Korn genommen werden.