Liebe Leserinnen und Leser,

fehlende oder falsche Grundpreisangaben stellen ein beliebtes Abmahnthema dar. Eine über Jahre kontrovers geführte Streitfrage beschäftigte Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln und führte auch zu unterschiedlichen Gerichtsentscheidungen: Müssen Vertreiber Nahrungsergänzungsmittel in Kapselform mit einem Grundpreis versehen oder ist es ausreichend, lediglich die Stückzahl anzugeben? Der BGH hat diese Frage nunmehr abschließend beantwortet und eine Pflicht zur Grundpreisangabe angenommen.

Lesen Sie mehr zur Entscheidung des BGH in dem in der Network-Karriere veröffentlichten Beitrag „DER BGH KLÄRT UMSTRITTENE RECHTSFRAGE: GRUNDPREISANGABE BEI NAHRUNGSERGÄNZUNGSMITTELN“, von Herrn Dr. Büttner.

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