Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
in der Vergangenheit war die Verkehrsfähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln mit Ginkgo biloba-Extrakten hoch umstritten. In jüngerer Zeit haben einige Gerichte versucht, Produkte mit 80 mg Ginkgo als Arzneimittel einzustufen. In diesem Sinne auch das OVG Niedersachen.
Da sich jedoch die Entscheidungsgründe dieser Urteile in vielfachem Widerspruch zu den Vorgaben der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts zeigten, hat Rechtsanwalt Dr. Thomas Büttner hiergegen mit Erfolg Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt.