Liebe Leser und Leserinnen,

seit vielen Jahren sind die sogenannten Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, ergänzende bilan­zierte Diäten in der juristischen Diskussion vor den Gerichten. Bei den Produkten handelt es sich seit vielen Jahren um einen Klassiker in der ernährungsmedizinischen Versorgung von Patienten. Mit der Richtlinie 1999/21/EG und der entsprechenden nationalen Umsetzung in der Diätverordnung hat der Gesetzgeber es erlaubt, dass Lebensmittel mit der Indikation „Zur diätetischen Behandlung von“ gefolgt von der Krankheit, Störung oder Beschwerde, für die das Produkt bestimmt ist, in den Verkehr gebracht und beworben werden dürfen.

 

Lesen Sie die Ausführungen von Herrn Dr. Büttner zur aktuellen EuGH-Rechtsprechung zu ergänzenden bilanzierten Diäten (Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke) HIER.