Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,

das Bundeskabinett beschloss am 20. Januar 2021 einen Gesetzentwurf des Bundesverbraucherschutzministe­riums zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei missbräuchlichen Praktiken auf sogenann­ten „Kaffee­fahrten“, wie aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hervorgeht. Verkauft werden häufig auch Vitamin- und Mineralstoffpräparate. Die Bundesregie­rung will diesen Markt mit dem neuen Gesetz strenger regulieren als bisher. In dem Gesetz ist demnach neben dem Verbot des Angebots von Nahrungsergänzungsmitteln und Medizinprodukten auf Werbeverkaufsfahrten die Erhöhung des Bußgeldrahmens von 1.000 auf 10.000 Euro geregelt.

Dies hat uns dazu bewogen, entsprechend zu reagieren.

Lesen Sie die ausführliche Stellungnahme von Herrn Dr. Büttner an den Bundesrat HIER:

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