von Christian Becker am Februar 21, 2026 |
Politik arbeitet bereits an neuem Osteopathie-Beruf- CDU stellt bisherige Rolle der Heilpraktiker infrage, weil sie „strukturelle Probleme“ sieht
Ich greife das folgende Thema bewusst auch im Watchblog und Newsblog auf, weil Osteopathie auch für viele homöopathische Praxen der Heilpraktiker seit Jahrzehnten ein weiterer Teil ihres Therapiespektrums ist – und politische Entscheidungen häufig genau dort einschlagen, wo man sie zunächst nicht erwartet.
Am 9. Februar habe ich im Heilpraktiker-Newsblog als erster Journalist öffentlich geschrieben, dass die CDU derzeit bereits konkret an einem Osteopathie-Berufsgesetz arbeitet (Link ), das im Koalitionsvertrag von 2025 festgelegt ist. Damit wurde erstmals sichtbar, dass es sich nicht um eine ferne programmatische Idee handelt, sondern um ein politisches Projekt in Arbeit. Dies hatte die CDU-Politikerin Simone Borchardt am 6. Februar öffentlich auf Abgeordnetenwatch bestätigt. Sie hatte am 6.2. öffentlich erläutert, dass bereits Gespräche mit Verbänden zum neuen Osteopathie-Beruf standfinden würden und es bereits um die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes geht. Borchardt leitet die Arbeitsgruppe Gesundheit der Union. Diese Arbeitsgruppe steht zwar selten im öffentlichen Fokus, entscheidet aber faktisch darüber, welche gesundheitspolitischen Linien später zu Regierungspolitik und zu Gesetzen werden.
Am 9. Februar hat Frau Borchardt ihre Position in einer weiteren öffentlichen Antwort auf Abgeordnetenwatch zur Osteopathie noch einmal deutlich verschärft und den politischen Hintergrund offengelegt:
„Sie sprechen zu Recht an, dass osteopathische Leistungen derzeit überwiegend durch … Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker erbracht werden und dass damit eine grundsätzliche Patientensicherheit rechtlich bereits gegeben ist. Genau an diesem Punkt liegt jedoch das strukturelle Problem. Die bestehende Rechtslage ersetzt keine klare berufsrechtliche Definition der osteopathischen Tätigkeit selbst. Ausbildung, Qualifikationsanforderungen, Berufsbezeichnung und Verantwortlichkeiten sind bislang nicht einheitlich geregelt. Das führt zu einer anhaltenden Rechtsunsicherheit für Patientinnen und Patienten ebenso wie für die Behandelnden.Vor diesem Hintergrund ist entscheidend, dass die Osteopathie erstmals ausdrücklich im Koalitionsvertrag der aktuellen Legislaturperiode aufgegriffen wurde. Dort heißt es wörtlich: „Die Osteopathie regeln wir berufsgesetzlich.“ Diese Formulierung ist bewusst klar gewählt. Sie zielt nicht auf eine bloße Fortschreibung des Status quo, sondern auf die Schaffung eines eigenständigen, staatlich geregelten Berufsrahmens mit klar definierten Ausbildungswegen, Qualifikationsanforderungen und Berufspflichten.
Dass es zu dieser Festlegung im Koalitionsvertrag gekommen ist, war kein Automatismus. Sie ist das Ergebnis eines langjährigen und intensiven politischen Engagements der osteopathischen Berufsverbände und der behandelnden Osteopathinnen und Osteopathen selbst. Erst dieser kontinuierliche fachliche und politische Druck hat dazu geführt, dass die Osteopathie in den Koalitionsverhandlungen aufgegriffen und verbindlich verankert wurde.“
Mit anderen Worten: Aus Sicht der gesundheitspolitischen Führung der Union ist die derzeitige osteopathische Praxis über den Heilpraktikerstatus kein tragfähiger Dauerzustand, sondern ein politisch zu lösendes Strukturproblem.
Das neue Osteopathie-Gesetz der Union und SPD wird nach derzeitiger politischer Stoßrichtung aus der Therapieform Osteopathie einen neuen, dritten eigenständigen Gesundheitsberuf machen. Die Union hatte das Thema im Koalitionsvertrag angekündigt und fixiert. Bisher konnten Ärzte und Heilpraktiker Osteopathie anwenden, künftig könnte ein staatlich regulierter Osteopathie-Beruf daneben treten, der nicht mehr über den Heilpraktikerstatus legitimiert wird. Da etwa 10.000 Heilpraktiker Osteopathie einsetzen ( vor allem über PKV oder Selbstzahlersystem), sind sie direkt von einem neuen konkurrierenden Osteopathie-Beruf betroffen, der perspektivisch Zugang zu regulären Versorgungs- und Erstattungssystemen erhalten könnte (Abrechnung über GKV möglich) und damit strukturell in denselben Markt drängt.
Bemerkenswert ist neben der politische Absicht der CDU auch die bisher geringe Reaktion bei Verbänden der Heilpraktikerschaft (obwohl das Thema im Koalitionsvertrag steht). Während osteopathische Berufsverbände seit Jahren gezielt auf diese Entwicklung hingearbeitet haben (wie die CDU-Politikern Borchardt schreibt), scheint das Thema in Teilen der Verbänden der Heilpraktikerschaft bislang kaum als Problem mit notwendigen Aktiviäten wahrgenommen zu werden.
Wie reagieren die Verbände der Heilpraktikerschaft auf dieses Thema? Diese Frage habe ich mehreren Verbänden gestellt – gerade weil politische Entscheidungen erfahrungsgemäß in solchen frühen Phasen vorbereitet werden. Ihre Antworten oder Nichtantworten können Sie demnächst hier lesen.
Christian J. Becker
Gesundheitsjournalist, Blogger
Aktiv für die Homöopathie und Heilpraktiker seit 2018
mit dem Heilpraktiker-Newblog und dem
Homoeopathiewatchblog.de – Haltung. Fakten. Öffentlichkeit für die Homöopathie und Heilpraktiker