Barrierefreiheit ist Pflicht – Sind Sie vorbereitet?
Ab dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten.
Was fällt unter das BFSG?
Das BFSG reguliert die Anforderungen gemäß der erforderlichen Barrierefreiheit „für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst u.a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.“
Was zeichnet eine barrierefreie Webseite aus?
- Kontraste von Grafiken und Texten für Nutzer mit Sehschwäche oder Farbblindheit
- Schriftgrößen individuell und leicht anpassbar
- Darstellbarkeit von Bildern und Audioinhalten als Texte (Beschreibende Bildunterschrift) -> Nicht zu verwechseln mit ALT-Attributen
- Responsive Design und Navigation (Stichwort: Tastatursteuerung)
- Strukturierte Inhalte (HTML-basierte Inhalte)
- Verständlichkeit und Sprache (Stichwort: Gebärdensprache)
- Interaktive und Screenreader optimierte Inhalte (Stichwort: Formulare)
Wichtige Quellen
Lesen Sie die Information von Herrn Dr. Büttner zu dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Sie finden auch eine Mustererklärung im Anhang.
Prüfen Sie Ihre Website: https://wave.webaim.org/
Lesen Sie mehr dazu unter: https://design-rockel.de/barrierefreie-webseiten/
Herzliche Grüße
Nora Kasper
Assistentin des Vorstandes