Barrierefreiheits­stärkungsgesetz

Barrierefreiheit ist Pflicht – Sind Sie vorbereitet?

Ab dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG) in Kraft getreten. Es verpflichtet zahlreiche Unternehmen, ihre digitalen Angebote für alle Menschen zugänglich zu gestalten.

Was fällt unter das BFSG?

Das BFSG reguliert die Anforderungen gemäß der erforderlichen Barrierefreiheit „für Produkte und Dienstleistungen, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht bzw. für Verbraucherinnen und Verbraucher erbracht werden. Dies umfasst u.a. den gesamten Online-Handel, Hardware, Software, aber auch überregionalen Personenverkehr oder Bankdienstleistungen.“

Quelle 

Was zeichnet eine barrierefreie Webseite aus?

Wichtige Quellen

Lesen Sie die Information von Herrn Dr. Büttner zu dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Sie finden auch eine Mustererklärung im Anhang.

Prüfen Sie Ihre Website: https://wave.webaim.org/

Lesen Sie mehr dazu unter: https://design-rockel.de/barrierefreie-webseiten/

 

Herzliche Grüße

Nora Kasper

Assistentin des Vorstandes

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