NEM e.V. Philosophie

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern gestalten wir die Zukunft!

Willkommen beim NEM e.V.

NEMDer NEM e. V. vertritt die Interessen der mittelständischen Industrie und des mittelständischen Handels sowie Unternehmen in Sachen Nahrungsergänzungsmittel, diätetische Lebensmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Medizinprodukte, funktionale Lebensmittel, Kosmetik und vieles mehr. Weiterhin verstehen wir uns als verbraucheraufklärende Institution rundum Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel und Gesundheit.

NEM Ziele

Unser Ziel

Unser Ziel ist es eine neue Unternehmerkultur zu schaffen, die deutlich sagt, welche Vorraussetzungen für ein rechtssicheres Arbeiten erforderlich und verbrauchergerecht für den wirklich mündigen Bürger sind. Es kann nicht sein, dass es eine EU-Richtlinie gibt, in Mitgliedsländern unterschiedliche Verordnungen erlassen werden, diese nur halb zu Ende gebracht werden und viele Fragen offen lassen – und dadurch trotzdem Vor- und Nachteile innerhalb der EU geschaffen werden.

Zum Nachteil unserer Volkswirtschaft in Deutschland und auch zum Nachteil der europäischen Gemeinschaft. Gleiches Recht für alle! Dies ist verfassungsmäßig in Deutschland geregelt und einzuhalten und für die ganze EU gefordert!

Wir erwarten eindeutige qualifizierte fachliche und gesetzliche Kenntnisse der Behörden und einheitliche Beurteilungen und Kontrollen der Behörden im Sinne der Gleichheit. Jeder weiß: In den jeweiligen Bundesländern hat man gravierende unterschiedliche Verkehrsauffassungen. Hierzu bedarf es eines radikalen Abbaus von Überregulierungen. Bewusst werden wir nur die Interessen kleiner und mittelständischer Unternehmen wahren, im Sinne einer gesunden, innovativen Volkswirtschaft.

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Unsere konkreten Ziele und Aufgaben

Während der Gründerversammlung des NEM am 15. September 2006 in Lahnstein wurden die nachfolgende Ziele und Aufgaben des NEM e. V. beschlossen:

1.

Rechtssicherheit für europäische Unternehmen in deren NEM-Aktivität innerhalb Deutschlands und der EU, hinsichtlich der behördlichen Umsetzung der entsprechenden Verordnungen und Gesetze, wie auch der NEM-Verordnung und EU-Richtlinie – auch bei Diätprodukten und Medizinprodukten.

2.

Förderung der Prävention durch gesunde Ernährung.

3.

Erarbeitung eines neuen Status von BIO-NEM.

4.

Durchsetzung der Verbraucher-Interessen hinsichtlich ernährungswissenschaftlicher Fragen = Freiheit zum  uneingeschränkten Wissenstandstransfer im Gesundheitsbereich und auch zum Umsetzen in entsprechende Gesundheitsprodukte und Alternativen zur Health- Claim-Verordnung. Dies auch im Interesse einer Volksgesundheit.

5.

Durchsetzung von Health-Claims; insofern wissenschaftliche Belege vorhanden sind, dürfen und sollen diese auch genutzt werden.

6.

Durchsetzung von Genehmigungsverfahren von NEM, nach dem Vorbild Österreich, für die Bundesrepublik Deutschland und die gesamte EU.

7.

Abschaffung der Novel-Food-Verordnung, die uns verbietet, das zu essen, was wir wollen.

8.

Abschaffung von Abmahnvereinen. Verbraucherschutz sollte in den Händen eines Institutes sein, das paritätisch besetzt ist von Unternehmern, Wissenschaft, Verbrauchern (Parteien sind ausgeschlossen). Eine Alternative wäre auch

 a) eine Reduzierung der Honorare für die Abmahnungen und
 b) drastische Herabsetzung von „Strafen im Wiederholungsfalle“.

9.

Öffentlichkeitsarbeit durch die Onlinefachzeitschrift Nutrition-Press. PR-Arbeit, Messe-Tätigkeiten, insbesondere in sozialen Netzwerken und anderen Medien. Präsenz zeigen und die Wahrnehmung und Auswirkung in der Öffentlichkeit verbessern.

10.

Prüfung und Ausstellungen von Verkehrsfähigkeiten, lebensmittelrechtlich / gutachterlich auch für international ausgerichtete Unternehmer.

11.

Gutachten lebensmittelrechtlich / Fachgutachten.

12.

Qualitätsgutachten und Zertifizierung von Produkten mit Vergabe von Qualitätslogos.

13.

Bildung von Arbeitsgruppen (Versus-Abmahnverein, NEM, Medizinprodukte, Diätprodukte etc.).

14.

Schaffung internationaler Tochterverbände.

15.

Wettbewerbsrechtliche Beratung.

16.

Beratung in fachlichen, lebensmittelrechtlichen und diätetischen Fragen.

17.

Monatliche Informationen an alle Mitglieder.

18.

Mitgliedschaften anderer Verbände – nur bei Verbänden mit ernährungsfachlichen oder steuerlichen Zielen.

19.

Schutz des Mittelstandes und kleiner Unternehmen. Grossunternehmen sind nur zugelassen, wenn sie Familienbetriebe sind und sich ausdrücklich den Zielen des Mittelstandes unterwerfen. Dies muss der Verband sicherstellen.

20.

Juristischer Schutz gegenüber behördlicher und gesetzlicher Willkür.

21.

Weiterwachsende Netzwerke der Ernährungswissenschaft für mittelständische Unternehmenspolitik.

22.

Archivierung ernährungswissenschaftlicher Grundlagenforschung zur Verfügung der Mitglieder.

23.

Aktivierung einer neuen Unternehmerkultur des Mittelstands in Deutschland und Europa, Statement von Manfred Scheffler vom 12.11.2006.

24.

Seminare im Marketing und Vertrieb. 

25.

Vorschläge und Forderungen zur Abschaffung von Verwaltungsüberregulierungen durch unseren regelmäßigen beliebten Newsletter, ernährungswissenschaftlich, rechtlich und marketingmäßig.

26.

Informationen über internationale fachliche Fragen (Registrierungen und Dokumentationen im Ausland).

27.

Beratungen in internationalen fachlichen Fragen (Registrierungen und Dokumentationen im Ausland).

28.

Angebot Rechtsschutz für Mitglieder.

Wie genau erreichen wir diese Ziele?

Wir sprechen mit Abgeordneten, Ministerien, führen Prozesse in Sachen Heath-Claims
(50% positives Ergebnis) und vieles mehr. 

Im Dialog mit Politik und Öffentlichkeit setzen wir  auf:

offene und transparente Kommunikation

kontinuierlicher Aufklärungsarbeit

auf Basis nachprüfbarer, wissenschaftlich fundierter Fakten und dauerhafter Dialogbereitschaft

Damit sichern wir, dass die Argumente der Nahrungsergänzungsmittelbranche gehört werden, wenn es um die Gestaltung fairer, zukunftsfähiger Rahmenbedingungen für Nahrungsergänzungsmittel und Verbraucher geht – damit wir uns gesund ernähren und von sicheren konzentrierten Lebensmitteln profitieren. 

Ausgehend von unseren Kernkompetenzen Lebensmittelrecht und Lebensmittelwissenschaft bündeln und vertreten wir die Interessen der mittelständischen Unternehmen aus den Bereichen  diätische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, Medizinprodukte, funktionaler Lebensmittel sowie entsprechender Rohstoffe und Wirkcosmetic bei allen übergreifenden Fragestellungen. Wir sind der erste Ansprechpartner für unsere Mitglieder, wenn es um Lebensmittel- und Kosmetikrecht geht und ein zuverlässiger Erklärer und Gesprächspartner zu allen ernährungswissenschaftlichen, und rechtlichen Zusammenhängen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Eine konsequente Öffentlichkeitsarbeit gehört ebenfalls zu den Schwerpunkten der Verbandsarbeit. Der NEM Verband stellt sämtliche Informationen sowohl über das facettenreiche Feld des Lebensmittel- und Kosmetikrecht, als auch Fachstudien über hochwertige Nahrungsergänzungsmittel und Cosmetic den Mitgliedern zur Verfügung.

Von zentraler Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die kompetente Auseinandersetzung, mit die Branchen diskriminierenden oder sogar diffamierenden Äußerungen (z. B. fragwürdige Medien-Berichte über angeblich gesundheitsgefährdende Inhaltsstoffe etc.). Hier werden mit Hilfe anerkannter Experten aus Forschung, Wissenschaft und Recht, fundierte und umfangreiche Argumentationshilfen für die betroffenen Mitgliedsfirmen erarbeitet.